Rechtliche Grundlagen
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie bzw. die Dienstleistungsfreiheit stellt
eine Möglichkeit dar, ausländische Arbeitskräfte aus den neuen
EU-Beitrittsländern in der Bundesrepublik Deutschland zu beschäftigen.
Grundlage dafür ist die Beschäftigungsverordnung
(PDF) und
das Arbeitnehmerentsendegesetz (PDF) der Bundesrepublik
Deutschland.
Jedoch ist dies kein Freibrief.
Die Dienstleistungsfreiheit ist lediglich innerhalb sehr eng gefasster
gesetzlicher Bestimmungen gültig, sie erlaubt beispielsweise nicht das
Anwerben und / oder Einstellen ausländischer Arbeitskräfte in verschieden
Berufsgruppen, auch nicht deren direkte Vermittlung oder Überlassung.
Aus diesem Grund bieten wir Ihnen eine legale Lösung an, indem wir Ihnen eine Haushaltshilfe bzw. Betreuerin von einem osteuropäischen Ausland entsenden.
Diese Haushaltshilfe ist bei einem polnischem Dienstleistungsunternehmen angestellt. Im Heimatland werden für diese Mitarbeiterin natürlich auch die sozialversicherungspflichtigen Leistungen ( wie Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung etc. ) bezahlt.
Wir weisen nochmals darauf hin, das die Agentur ihrepflege.eu® keine selbstständigen Betreungs- bzw. Haushaltshilfen - sondern nur Angestellte Haushaltshilfen und Betreu-erinnen von polnischen oder anderen osteuropäischen Dienstleistungsunternehmen vermittelt.
Deshalb können wir uns so sicher sein, dass wir nur legale Beschäftigungs-verhältnisse anbieten.



