Kosten

 
Einmalige Kosten:

Vor Vertragsabschluss sind alle Serviceleistungen kostenlos und unverbindlich.

Folgende Kosten entstehen bei der Beauftragung:

Die Provision wird einmalig bei Vertragsabschluss fällig und nach dem Eintreffen der Betreuungskraft in Rechnung gestellt. Sie zählt pro Haushalt, nicht pro vermitteltes Personal und gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Alle weiteren Vermittlungen von Haushaltshilfen und Pflegekräften sind frei. Sollte also die persönliche „Chemie“ mal nicht stimmen - können Sie jederzeit die Pflegerin austauschen und es entstehen keine weiteren Vermittlungskosten. Bei Weiterführung oder Verlängerung des Vertrages über 12 Monate hinaus wird der Betrag dann erst wieder erneut fällig.

 

Monatliche Kosten:

Die Höhe der monatlichen Kosten richtet sich nach den von der Betreuungskraft erwünschten Kenntnissen und dem benötigten Betreuungsaufwand.

Diese Kosten werden einmal im Monat von unserem polnischem oder einem anderen osteuropäischem Dienstleistungspartner in Rechnung gestellt. Sie beinhalten alle Abzüge wie Steuern, Krankenversicherung und Rentenversicherung und alle sonstigen Sozialaufwendungen.

 

Weitere Aufwendungen:

Kost und Logis für das entsendete Personal und die Anfahrtsgebühr einmal im Quartal mit dem Bus oder der Bahn.