Fragen und Antworten zum Thema 24 Stunden Pflege zuhause mit ausländischen Pflegekräften

Diese Informationen können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

Was bedeutet eine 24 Stunden Betreuung ?

Es ist Tag und Nacht immer jemand da. Das bedeutet, unser Personal wohnt zusammen mit der zu betreuenden Person, kümmert sich um den Haushalt ( Essen kochen, Wäsche waschen, Reinigung usw.) und übernimmt leichte pflegerische Aufgaben, wie Hilfe beim Anziehen, beim Waschen, bei der Toilette, ggf. Windeln wechseln, beim Essen usw. Selbstverständlich können wir auch examinierte Pflegekräfte entsenden, die zusätzliche Pflegehilfsaufgaben übernehmen können.

Wie sind die Rahmenbedingungen?

Für das Personal muss ein Zimmer zur Verfügung gestellt werden. Das Bad muss mitbenutzt werden dürfen. Kost und Logis sind frei. Eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 490,00 EUR ( inkl. 19 % MwSt ) wird erhoben. Diese Gebühr gilt pro Haushalt – nicht pro vermitteltes Personal – und deckt die gesamte Vertragslaufzeit ab. Die Reisekosten ( ca. 100,00 Euro / Hin- und Rückfahrt ) werden dem Personal vor Ort in bar erstattet.

Kommt immer das gleiche Personal in den Haushalt?

In der Regel ist es so organisiert, dass immer zwei entsandte Mitarbeiter/innen sich eine Arbeitsstelle ( Haushalt ) in Deutschland teilen. Ein/e Mitarbeiter/in bleibt circa drei Monate bei Ihnen vor Ort und wird dann durch zweite/n Mitarbeiter/in ersetzt. Der Tausch wiederholt sich so etwa jeden dritten Monat, aber wenn Sie es sich wünschen, kann auch kürzer oder auch länger sein.

Wie lange dauert es, bis wir eine ausländische Haushaltshilfe gefunden haben?

Ab dem Zeitpunkt der Auftragsvergabe ist die osteuropäische Haushaltshilfe i. d. R. in  fünf – zehn Tagen  bei Ihnen vor Ort bzw. in der Pflegehaushalt.  In Notfällen kann es auch schneller sein.

Wie ist die Arbeitszeit?

Die Arbeitszeit ist das Konzept. Grundsätzlich stellt sich die Frage: Was ist Arbeitszeit? Ist Arbeitszeit nur die reine Ausübung von Tätigkeiten oder ist die Anwesenheit auch Arbeitszeit? Sicherlich sollten Sie der Haushaltshilfe / Pflegekraft Freizeit geben. Einen Tag in der Woche oder mindestens zwei halbe Tage sollten zur freien Verfügung gestellt werden. Jeder Mensch hat einen Tagesrhythmus und unsere Haushaltshilfen passen sich dem Ihrigen an. Allgemein gilt: je besser sind die Rahmenbedingungen, desto besser ist die Motivation Ihrer Haushaltshilfe / Pflegekraft.

Sind die monatlichen Kosten endgültige Kosten?

Ja, die Beträge zwischen 1.700,00 – 2.150,00 EUR inkl. gesetzl. MwSt. beinhalten alle Kosten (Versicherungen, soziale Abgaben, Steuern, etc.). Die Fahrtkosten / Reisekosten des entsendeten Personals (Anreise, Abreise) werden vierteljährlich mit der Monatsrechnung berechnet ( ca. 80,- bis 150,- € pro Quartal). Kost und Logis sind für das entsendete Personal von Ihnen zu stellen.

Wann wird die erste Rechnung fällig?

Die einmalige Bearbeitungsgebühr wird erst erstellt, wenn die Haushaltshilfe bei Ihnen eingetroffen ist. Die monatliche Rechnung wird jeweils zum 1. des Folgemonats erstellt und ist bis zum 10. des Monats zu bezahlen.

Wie ist die rechtliche Situation, ist es legal ausländisches Pflegepersonal zu beschäftigen?

Ja, es ist legal. Der private Haushalt ist nicht der Arbeitgeber, sondern der Auftraggeber. Sie erteilen also einen Auftrag an unsere polnische Partnerfirma und diese Firma entsendet dann Pflegepersonal nach Deutschland und verrichtet bei Ihnen diese Dienstleistung (Dienstleistungsfreiheit nach dem gültigem EU-Recht). Die Mitarbeiter sind in Polen angestellt und sind natürlich auch dort kranken – und sozialversichert. Die Krankenversicherung gilt auch in Deutschland. Siehe auch Beschäftigungsverordnung für neueinreisende Ausländer. Siehe auch Beschäftigungsverordnung für neueinreisende Ausländer.

Welche Garantie habe ich, dass das Konzept bei uns funktioniert?

Keine. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass es funktioniert ist sehr groß, wenn folgende Spielregeln eingehalten werden:

  • Behandlung der ausländischen Haushaltshilfen, Betreuerinnen und Pflegehilfskräfte mit menschlicher Wärme und Verständnis (keiner ist perfekt, wir machen alle mal Fehler)
  • Kompromissbereitschaft (jeder Mensch hat seine Eigenheiten, besonders ältere Menschen)
  • Die Bereitschaft eine Hilfe anzunehmen. 24 Stunden Betreuung ist Luxus, keine Belastung
  • Einhaltung von Freiräumen

Wie sind die Kündigungsfristen?

30 Tage bzw. 10 Tage für Sie wie für uns (beidseitig).

Wie sind die Sprachkenntnisse?

Hier gibt es verschiedene Abstufungen :

1 Grundkenntnisse – Verstehen mit Schwierigkeiten, Sprechen sehr wenig
2 Erweiterte Grundkenntnisse – Verstehen gut, Sprechen mit Schwierigkeiten
3 Gute Kenntnisse – einfache Unterhaltungen sind möglich
4 Sehr gute Kenntnisse – Unterhaltungen sind ohne Einschränkungen möglich

Werden die Kosten für einen ausländischen Pflegedienst übernommen?

Leider nicht. Ausländische Pflegedienste haben keine Verträge mit den deutschen Pflegekassen (Krankenkassen) und ihre Dienstleistung muss somit privat bezahlt werden. Sie können jedoch Geldleistungen sog. „selbst beschaffte Pflegehilfen“ in Anspruch nehmen, die sich je nach
Pflegestufe folgendermaßen gliedern: zum Pflegegeld.

Warum ist die Arbeit mit einer Agentur sinnvoll und oft günstiger als private Suche nach einer ausländischen Haushaltshilfe / Pflegehilfe?

Sie suchen aus, wir stellen ein – das bedeutet für Sie:

  • die Vorauswahl übernehmen wir, Sie suchen nur unter bereits nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen ausgesuchten Personal aus.
  • der ganze Aufwand ( Versicherungen, Steuern, Lohnabrechnung etc. ) wird von dem osteuropäischen Dienstleistungsunternehmen erledigt.
  • Wir geben Ihnen höchstmögliche Sicherheit

Gerade bei der 24 Stunden Anwesenheitsbetreuung ist es sehr wichtig, dass Sie sich auf die Pflege zu Hause verlassen müssen. Es passiert oft, dass eine privat ausgesuchte Person von heute auf morgen das Haus verlässt und so stehen Sie wieder vor einem Problem. Das passiert bei einer Zusammenarbeit mit unserer Agentur nicht. Sicherlich können wir niemanden zwingen zu bleiben, aber wir stellen Ihnen schnellstmöglich eine Ersatzkraft zur Verfügung.

Wie lange dauert es bis das Personal seine Tätigkeit vor Ort aufnehmen kann?

In der Regel benötigen wir dafür ca. fünf – zehn Tage. In besonderen Notfällen kann es auch schneller sein. Das heißt die Vertragsunterlagen zwischen Ihnen und der Agentur ihrepflege.eu müssen vorher unterzeichnet werden. Nur dann können wir auch den Auftrag zur Entsendung der Mitarbeiterin an das ausländische Dienstleis-tungsunternehmen geben. Dies kann einige Tage dauern. Hinzu kommt, dass die Unterlagen versandt werden müssen und das jeweilige Personal aus dem EU-Ausland auch noch das private Umfeld vorbereiten muss. Diese Zeit muss man jedem zubilligen, der dann für lange Zeit sein zu Hause verlässt. Desweiteren muss die Anreise der Mitarbeiterin organisiert werden.

Was geschieht wenn der Betreuungsumfang sich nach Vertragsabschluss ändert und die Veränderungen in der Pflegetätigkeit notwendig werden?

Wenn eine Änderung des Betreuungsumfangs nach Vertragsabschluss notwendig werden sollte – dann stehen wir Ihnen als direkter Ansprechpartner für zur Verfügung. Füllen Sie bitte in diesem Fall den Fragebogen neu aus und schicken sie ihn uns zu, um alles Weitere werden wir uns kümmern. Denn wir stehen im ständigen Kontakt mit dem polnischem Dienstleistungsunternehmen und können aufgrund unserer vielfältigen Sprachkenntnisse alle notwendigen Veränderungen und Angleichungen vornehmen.

Kann und darf ich eine Mitarbeiterin zu anderen Tätigkeiten direkt beauftragen?

Auf keinen Fall – das ist verboten und es kann zu einer unerlaubten Beschäftigung von Ausländer führen. Das entsendete Personal unserer Partnerfirmen hat daher die Anweisung erhalten, sich an die zuvor festgelegten Tätigkeiten zu halten und keine weiteren Aufgaben wahrzunehmen, ohne diese von ihrer Firma aus dem EU-Ausland vorher angeordnet zu bekommen. Sollten jedoch Änderungen notwendig werden, setzen Sie sich bitte zunächst mit uns in Verbindung. Wir können die notwendigen Angleichungen oder auch Änderungen schnell und legal veranlassen. Dies dient zu Ihrem Schutz, zum Schutz des ausländischen Dienstleistungsunternehmens und dem entsendeten Personal aus dem EU-Ausland, sowie auch zu unserer Sicherheit. Daher erwarten wir von Ihnen keine solche Änderung selbsttätig vorzunehmen. Unser guter Ruf ist uns sehr wichtig. Haben Sie deshalb Verständnis, wenn wir bei solchen Vorkommnissen gezwungen sind über unser jeweiliges Partnerunternehmen eine Kündigung eines bestehenden Vertrages und eine umgehende Aufhebung der Betreuung zu bewirken. Das Ergebnis wäre dann, dass Sie wieder keine Betreuung haben und wir einen Kunden verloren hätten.

Arbeitet das entsandte Personal wirklich 24 Stunden?

Natürlich nein. Jeder Mensch braucht Ruhe und Erholung und so ist es natürlich auch mit dem entsendeten Personal des polnischem Dienstleistungsunternehmens. Das Personal ist bei Ihnen vor Ort anwesend und kann, wenn so ein Notfall eintritt, eingreifen. Aber auch Sie benötigen im alltäglichen Leben Zeit für sich und müssen zudem genügend schlafen, brauchen Freizeit und Abwechslung. Wir bitten darum um Verständnis, wenn eine Altenpflegekraft nicht jede Sekunde ihres Daseins schlaflos mit der Aufgabenerledigung erfüllt sein kann. Dies sollte eigentlich selbstverständlich sein. Die Haushaltshilfen, Pflegehilfskräfte, Alten-pflegerinnen, Krankenschwestern aus dem EU-Ausland unterliegen in Ihrer Ausübung der Tätigkeiten dem polnischen Arbeitsrecht, da sie in Polen bei einem Dienstleistungsunternehmen angestellt sind. Bitte beachten Sie, in den osteuropäischen EU-Ländern gilt eine Regelarbeitszeit von 40 Stunden in der Woche als reine Arbeitszeit. In der übrigen Zeit wird das Personal meistens auch vor Ort sein und eingreifen können, nur wie oben bereits beschrieben – jeder Mensch braucht Ruhe und Erholung und auch Zeit für sich. Dies sollte bei dem entsendeten Personal, das bei Ihnen als Haushaltshilfen, Pflegehilfskräfte, Altenpflegerinnen oder als Krankenschwestern aus dem EU-Ausland tätig ist, ebenfalls selbstverständlich sein.

Muss ich das ausländische Personal ausländerrechtlich anmelden?

Nein. Es ist keine Anmeldung bei irgendeiner Behörde in Deutschland notwendig, da Sie nicht als Arbeitgeber auftreten, sondern direkt das osteuropäische Dienstleistungsunternehmen mit dieser Dienstleistung beauftragt haben. Und wenn Sie das Personal plötzlich nicht mehr brauchen, dann ist es auch kein Problem. Die Flexibilität muss sein, denn es kann sich vieles in kurzer Zeit verändern. Ein längerer Krankenhausaufenthalt steht an, die Situation erfordert dringend ein Pflegeheim oder sogar ein Todesfall tritt ein. Rufen Sie uns einfach an und wir kümmere uns gern darum. Die Kündigungszeit beträgt bei uns 14 Tage. Wann immer Sie mich ansprechen – beginnen diese 14 Tage. Wir haben hierbei keinerlei weitere Bedingungen wie z.B. „…zum Quartalsende“ oder „…Probezeit 14 Tage“, Sie können jederzeit kündigen. Ein Todesfall bedingt die automatische Kündigung mit einer Frist von nur 10 Tagen, wir bitten Sie jedoch darum, uns dieses schwere Ereignis so bald als möglich mitzuteilen.

Weitere Fragen können Sie uns natürlich auch gern telefonisch, per E-Mail oder auch per Fax stellen. Wir werden uns sehr freuen wenn Sie uns kontaktieren werden.