Kombination aus Pflegesachleistung und Pflegegeld
Auch eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung ist möglich. Sie können selbst entscheiden, welche der notwendigen Hilfeleistungen der Pflegedienst erbringen soll und welche Hilfeleistungen sie ggf. durch andere Pflegepersonen selbst sicherstellen wollen. Wird die Pflegesachleistung nur teilweise in Anspruch genommen, erhalten Sie für die von Ihnen selbst sichergestellte Pflege ein anteiliges Pflegegeld entsprechend der Pflegestufe. Das anteilige Pflegegeld richtet sich danach, wie viel Prozent des Höchstbetrages für die Pflegesachleistung in dem betreffenden Kalendermonat durch die Leistungen den Pflegedienstes verbraucht wurde. Wenn z. B. 70 % des Höchstbetrages für die Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden, können vom Pflegegeld noch 30 % ausgezahlt werden.
Informieren Sie sich auch über weitere Pflegeleistungen zur Finanzierung einer häuslichen Pflege
Es gibt mehrere Möglichkeiten zur Finanzierung einer häuslichen Pflege. Informieren Sie sich über Möglichkeiten zur Finanzierung der 24 Stunden Pflege mit polnischen Pflegekräften.