Pflegehilfsmittel

Stufe der Pflegebedürftigkeit,,Leistungen bis zu
Pflegestufe 0 (mit Demenz*),,40,– Euro 
Pflegestufe I,II,III,,40,– Euro 

* Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI – das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen

Grundsätzlich werden unter dem Begriff Pflegehilfsmittel Geräte und Sachmittel verstanden, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, sie erleichtern und dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.

Pflege bei Verhinderung einer Pflegeperson durch Personen, die keine nahen Angehörigen sind.

Stufe der Pflegebedürftigkeit,,Leistungen bis zu
Pflegestufe 0 (mit Demenz*),,1.612,– Euro für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 6 Wochen
Pflegestufe I,II,III,,1.612,– Euro für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 6 Wochen

* Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI – das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen

Grundsätzlich werden unter dem Begriff Pflegehilfsmittel Geräte und Sachmittel verstanden, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, sie erleichtern und dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.

Teilstationäre Leistungen der Tages-/Nachtpflege

Stufe der Pflegebedürftigkeit,,Leistungen bis zu
Pflegestufe 0 (mit Demenz*),,231,– Euro
Pflegestufe I,,468,– Euro 
Pflegestufe I (mit Demenz*),,689,– Euro
Pflegestufe II,,1.144,– Euro 
Pflegestufe II (mit Demenz*),,1.298,– Euro
Pflegestufe III,,1.612,– Euro 
Pflegestufe III (mit Demenz*),,1.612,– Euro

* Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI – das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen

Unter Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Versorgung) versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung.
Ab dem 1. Januar 2015 können die Leistungen der Tages- und Nachtpflege neben der ambulanten Pflegesachleistung /dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.

Kurzzeitpflege

Stufe der Pflegebedürftigkeit,,Leistungen bis zu
Pflegestufe 0 (mit Demenz*),,1.612,– Euro für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 4 Wochen
Pflegestufe I,II,III,,1.612,– Euro für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 4 Wochen

* Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI – das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen

Viele Pflegebedürftige (im Sinne des Rechts der Pflegeversicherung) sind nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Für sie gibt es die Kurzzeit- pflege in entsprechenden stationären Einrichtungen.
Ab dem 1. Januar 2015 wird gesetzlich klargestellt, dass der im Kalenderjahr bestehende, noch nicht verbrauchte Leistungsbetrag für Verhinderungspflege auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann. Dadurch kann der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege maximal verdoppelt werden; parallel kann auch die Zeit für die Inanspruchnahme von 4 auf bis zu 8 Wochen ausgeweitet werden. Der für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Verhinderungspflege angerechnet.

Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

Stufe der Pflegebedürftigkeit,,Leistungen bis zu
Pflegestufe 0 (mit Demenz*),,205,– Euro 
Pflegestufe I,II,III,,205,– Euro 

* Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI – das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen

Neue Wohnformen, unter anderem Senioren-Wohngemeinschaften sowie Pflege-Wohn-Gemeinschaften, bieten die Möglichkeit, zusammen mit Frauen und Männern in der selben Lebenssituation zu leben und Unterstützung zu erhalten – ohne auf Privatsphäre und Eigenständigkeit zu verzichten. Durch das Pflegestärkungsgesetz I wird die Inanspruchnahme der oben genannten Leistungen deutlich entbürokratisiert und vereinfacht.

Wohnumfeldverbessernde Massnahmen

Stufe der Pflegebedürftigkeit,,Leistungen pro Maßnahme bis zu
Pflegestufe 0 (mit Demenz*),,4.000,– Euro (bis 16.000 Euro, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen) 
Pflegestufe I,II,III,,4.000,– Euro (bis 16.000 Euro, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen) 

* Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI – das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen

Wenn ein Pflegebedürftiger oder jemand, der in seiner Alltagskompetenz dauerhaft erheblich eingeschränkt ist, zu Hause gepflegt und betreut wird, kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld an die besonderen Belange des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen individuell anzupassen.

Leistungen bei vollstationärer Pflege

Stufe der Pflegebedürftigkeit,,Leistungen bis zu
Pflegestufe 0 (mit Demenz*),,0,– Euro
Pflegestufe I,,1.064,– Euro 
Pflegestufe I (mit Demenz*),,1.064,– Euro
Pflegestufe II,,1.330,– Euro 
Pflegestufe II (mit Demenz*),,1.330,– Euro
Pflegestufe III,,1.612,– Euro 
Pflegestufe III (mit Demenz*),,1.612,– Euro
Härtefall,,1.995,– Euro 
Härtefall (mit Demenz*),,1.995,– Euro

* Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI – das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen

Durch Leistungen der vollstationären Pflege werden Pflegebedürftige, die zum Beispiel in einem Pflegeheim leben, unterstützt.

Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen

Stufe der Pflegebedürftigkeit,,Leistungen pro Monat bis zu
Pflegestufe I, II, III (ohne erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz),,104,– Euro
Pflegestufe 0, I, II, III (mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz,der zur Inanspruchnahme des Grundbetrages berechtigt),,104,– Euro
Pflegestufe 0, I, II, III (mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz,der zur Inanspruchnahme des Grundbetrages berechtigt),,104,– Euro

Den Betreuungsbetrag erhalten Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (psychisch kranke, behinderte oder demenziell erkrankte Menschen). Es wird je nach Betreuungsbedarf ein Grundbetrag oder ein erhöhter Betrag gewährt.

Ab dem 1. Januar 2015 werden zusätzliche Betreuungsleistungen um die Möglichkeit ergänzt, niedrigschwellige Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen.

Wer seinen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpft, kann zudem ab 1. Januar 2015 den nicht für den Bezug von ambulanten Sachleistungen genutzten Betrag – maximal aber 40 Prozent des hierfür vorgesehenen Leistungsbetrages – für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote verwenden.

Informieren Sie sich auch über weitere Pflege-Finanzierungsmöglichkeiten

Es gibt mehrere Möglichkeiten zur Finanzierung einer Pflegesachleistung. Informieren Sie sich über die Teilfinanzierung der privaten 24 Stunden Pflege mit osteuropäischen Pflegekräften.

Pflegesachleistung

Leistungen für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung durch Pflegefachkräfte eines ambulanten Pflegedienstes.

Kombileistung

Bei einer häuslichen Pflege gibt es auch die Möglichkeit einer Kombinationspflege.  Dies ist eine Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen.

Pflegegeld

Informieren Sie sich, wie viel Pflegegeld-Leistungen,  die Angehörigen oder Ehrenamtlichen Pflegern bei der 24 Stunden Pflege zuhause zustehen.